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Pressemitteilung Berlin

Tag der Pflegenden: Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung und Lohnersatz

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige und das Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlicht werden.

Erschienen am:

12.05.2022

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

"Pflegende Angehörige sind erschöpft. Ihre Belastung ist enorm. ihre ´Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit` muss gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, nach der Corona-Zeit umso mehr. Sie treten beruflich kürzer und verzichten damit auf Lohn und Karriere. Am Ende führt das auch noch zu einer geringeren Rente. Eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist das A und O der Pflegepolitik. Die politischen Schritte dahin sind überfällig", fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des heutigen Tags der Pflegenden.

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, die allermeisten von ihnen ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Bei der zuletzt beschlossenen Pflegereform sind pflegende Angehörige allerdings leer ausgegangen. "Sie brauchen Entlastung - beispielsweise eine auskömmliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Familienpflege- und Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Politik muss zugleich den Ausbau der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege vorantreiben und ein Entlastungsbudget einführen, das flexibel und passgenau für die Entlastung, die man gerade braucht, eingesetzt werden kann", fordert Welskop-Deffaa.

Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlichen

Der Deutsche Caritasverband setzt sich schon seit langem dafür ein, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengeführt werden. "Sollte die Regierung beide Gesetze parallel bestehen lassen, ist es das Mindeste, für pflegende Angehörige die Pandemie-Sonderregelungen zur flexiblen Inanspruchnahme von Pflege- und Familienzeit zu verstetigen", unterstreicht Welskop-Deffaa.

Sterbende begleiten ohne existenzielle Sorgen

"Pflegende Angehörige sollten Sterbende begleiten können, ohne in existenzielle Sorgen zu geraten", so die Caritas-Präsidentin. Dafür müsse es einen Rechtsanspruch auf eine Sterbekarenz geben, die für 3 Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Die Sterbekarenz gibt es bereits seit einigen Jahren in Österreich. Sie gewährt Arbeitnehmer_innen das Recht zur Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger. "Sterben ist ein Beziehungsgeschehen, das haben wir im Lockdown schmerzlich erfahren, als Angehörigen der Abschied von ihren Eltern und Großeltern in Altenhilfeeinrichtungen verwehrt blieb", so Welskop-Deffaa. Die Sterbekarenz ist die Antwort unserer mobilen Leistungsgesellschaft auf diese Erkenntnis. "Wir müssen verhindern, dass Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens allein sind, weil die Kinder keine beruflichen Freiräume finden."

Versorgung im häuslichen Umfeld stärken

Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld braucht einen Pflegemix, der die Angehörigen mit Angeboten ambulanter Hilfen entlastet. Auch die Gestaltung rechtskonformer und fairer Arbeitsbedingungen von Live-in-Pflegekräften, die Pflegebedürftige Zuhause betreuen und damit Angehörige entlasten, gehört zu diesem Pflegemix, für den die Caritas mit Nachdruck eintritt. Notwendig sei zudem, dass Pflegende und pflegende Angehörige Sachleistungen in Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können - also etwa für Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Mit dem Umwandlungsanspruch könnten Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

  • Ansprechperson
Stoiser, Anja
Anja Stoiser
Stellvertretende Pressesprecherin
+49 30 284447-44
+49 30 284447-44
Anja.Stoiser@caritas.de
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